Wer heiratet, schließt die Ehe auf Lebenszeit, diese endet eigentlich erst mit dem Tod eines Partners. Manchmal kommen Gatten aber gar nicht mehr miteinander aus und entscheiden sich dazu, die Ehe aufzulösen. Eine einvernehmliche Scheidung ist die schnellste und unkompliziertes Möglichkeit zur Eheauflösung.
Scheidungsvertrag einreichen
Für die Scheidung der Ehe zu Lebzeiten ist eine richterliche Entscheidung vom Familiengericht erforderlich. Die Voraussetzung hierfür ist das Scheitern der Ehe, also dass beide Partner die Ehe nicht fortsetzen wollen. Die Scheidung beginnt damit, ein Gatte den Scheidungsantrag einreicht. Über das Familiengericht erhält der andere Gatte den Antrag und kann innerhalb einer Frist zustimmen oder ablehnen. Auch bei Ablehnung ist Scheidung dennoch möglich, nämlich nach drei Trennungsjahren. Stimmt der Gatte dem Scheidungsantrag zu, spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung.
Einvernehmliche Scheidung
Eine einvernehmliche Scheidung erspart langwierige Scheidungsverfahren und Kosten. Hierfür wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt, wobei die Gatten viele Formulare ausfüllen müssen. Durch den Versorgungsausgleich erhalten Partner, die beispielsweise aufgrund der Betreuung gemeinsamer Kinder oder der Pflege Angehöriger weniger Rentenanspruch erworben konnten, einen Teil der Ansprüche vom Partner. Nicht immer verläuft der Wunsch nach Scheidung allerdings einvernehmlich. Zudem sind viele Fragen zu klären, zum Beispiel bezüglich des Unterhaltes, oder Sorgerechts bei gemeinsamen Kindern. Holen Sie sich eine kompetente Rechtsanwältin Delmenhorst an Ihre Seite und lassen Sie sich bei dem oft emotionalen Thema Scheidung professionell unterstützen.
Scheidungstermin
Der Scheidungstermin selbst dauert üblicherweise nur etwa 5 bis 20 Minuten. Hierfür müssen beide Gatten anwesend sein und werden u.a. gefragt, seit wann sie getrennt leben und ob sie geschieden werden möchten. Auch die Höhe des Einkommens spielt eine Rolle, denn daraus ergeben sich die Gerichtskosten. Lehnt ein Ehegatte die Scheidung ab, können auch persönliche Dinge erfragt werden. Richter dürfen die Scheidung nur aussprechen, wenn die Ehegatten mindestens seit einem Jahr getrennt leben. Leben beide Partner seit drei Jahren getrennt, kann das Gericht der Scheidung auch dann zustimmen, wenn ein Partner diese verweigert.
Häufige Gründe für Scheidungen
Meist gibt es mehrere Gründe, warum Ehegatten beschließen, sich scheiden zu lassen. Schwere Eheverfehlungen, wie körperliche Misshandlung, Psychoterror oder die Verletzung von Unterhaltspflichten sind häufige Scheidungsgründe. Auch Sucht, Untreue und Affären sind häufige Gründe. Wenn sich die Partner ohne Verfehlungen auseinandergelebt haben, sollte eine einvernehmliche Scheidung angestrebt werden. Trennungsgründe sind bei vielen Paaren, dass man keine Gefühle mehr füreinander hat, sich nur noch streitet oder auch die fehlende körperliche Zuneigung. In Deutschland müssen Ehepartner seit dem Jahr 1977 übrigens keine Gründe mehr für die Scheidung angeben.